Koalitionsvertrag vorgestellt
Die Verhandlungen zwischen SPD und DIE LINKE für eine neue MV-Regierung sind abgeschlossen. Herausgekommen ist ein Koalitionsvertrag, der das Land gerechter, ökologischer und stärker machen wird. 1.000 neue Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen, gute Löhne mit einem neuen Vergabegesetz, ein landesweites Rufbussystem, Wählen ab 16 Jahren, mit dem 8. März ein neuer Feiertag in MV und vieles mehr.
Zum Nachschauen gibt es hier den gesamten Koalitionsvertrag, der auf dem Landesparteitag am 13. November in Güstrow abgestimmt wird.

Manuela Schwesig und Simone Oldenburg stellen den Koalitionsvertrag vor.
Unsere Themen
Moderne Schulen ohne Unterrichtsausfall.
Marode Schulen, Unterrichtsausfall, übergroße Schulklassen, zu wenige Lehrerinnen und Lehrer und eine mangelnde digitale Ausstattung an den Schulen führen dazu, dass tausende Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern keine gleichen Chancen auf eine gute Schulbildung haben.
Wir lassen kein Kind zurück!
Jedes dritte Kind in MV ist von Armut betroffen. Diese Kinder erleben jeden Tags auf Neue was es heißt, weniger zu haben und zu erleben als ihre Freundinnen und Freunde und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. In einem Urlaubsland mit hunderten Luxushotels und Millionen Touristinnen und Touristen ist das erst recht nicht hinnehmbar.
Unser Ziel: Mecklenburg-Vorpommern muss wieder Kinderland Nr. 1 in Deutschland werden.
Allen bei uns einen guten Urlaub. Und den Menschen in MV einen guten Lohn!
30 Jahre nach der deutschen Einheit erhalten viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern bei gleicher Arbeit immer noch nicht so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den westdeutschen Bundesländern. Das Lohnniveau ist im Durchschnitt um 17 Prozent geringer als im Westen. Leiharbeit und eine geringe Tarifquote führen zu Niedriglöhnen und am Ende zu Niedrigrenten.
Mehr Betriebe im Land brauchen endlich Tarifverträge. Wir wollen uns zudem dafür einsetzen, dass der Mindestlohn endlich auf mindestens 13 Euro steigt. Denn: Nur gut bezahlte Arbeitsplätze können den jungen Menschen im Land eine Perspektive bieten und sichern später Renten über der Armutsgrenze.
Wir sind die Stimme des Ostens!
Zwischen Ost und West unterscheiden immer weniger Menschen – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Vergleichen von Löhnen, Renten, Wirtschaftskraft und Lebensstandard, wird die innerdeutsche Grenze allerdings immer wieder sichtbar. Trotz vieler Erfolge in den letzten 30 Jahren gibt es in Ostdeutschland immer noch viele strukturschwache Regionen. Ostdeutsche in Führungspositionen gibt es de facto nicht. Das Unrecht der Treuhand, die massenhaft Betriebe abgewickelt und Lebensleistungen entwertet hat, ist immer noch nicht aufgearbeitet.
Nord Stream 2 fertigstellen!
Die USA bedrohen MV. Das ist kein Scherz. Wegen Nord Stream 2 erpressen die USA Unternehmen und Kommunalpolitiker. Erst Trump und nun Biden – beide wollen die Ostseepipeline mit allen Mitteln verhindern. MV nimmt es mit der Weltmacht auf.
Das ist links!
Uns alle treibt die Frage um: Wann kommt endlich unser Leben zu uns zurück, wann können wir unsere Familie endlich wieder umarmen? Nun sehnen wir uns nach Alltäglichem – nach dem Grillabend mit Freunden und nach Kaffee und Kuchen bei den Großeltern. Unsere Kinder wollen zusammen lernen und spielen.
Doch sind wir zufrieden, wenn wieder alles so wird, wie es einmal war? Nein. Wir wollen unser Land verändern. Wir wollen ein besseres Leben. Wir wollen bessere Bildung, bessere Gesundheitsversorgung, bessere Arbeit und sozial gerechten Klimaschutz.
Unser Zukunftsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl am 26. September 2021 finden Sie auch auf unserer Homepage.
Jetzt spenden!
Bankverbindung des Landesverbandes:
Kontoinhaberin: DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern
Bank: VR-Bank Mecklenburg e.G.
- IBAN: DE40 1406 1308 0500 4110 00
- BIC: GENODEF1GUE
- Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
Jetzt spenden!
Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden:
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
